Jeder Schweizer hat die gesetzliche Pflicht, einer Krankenversicherung der eigenen Wahl beizutreten. An dieses Gesetz müssen sich nicht nur alle Bürger halten, die schon in der Schweiz als Staatsbürger geboren sind. Dieser Verpflichtung müssen ebenfalls zugezogene Personen anderer Länder nachkommen. Einerseits gilt in der Schweiz die obligatorische Krankenversicherung, die jeweils für eine Person gültig ist. Andererseits sind Schweizer Bürger gut beraten, sich zusätzlich über individuelle Krankenzusatzpolicen abzusichern.
Grundversicherungen müssen alle Antragsteller akzeptieren
Für beide Versicherungsmodelle gelten unterschiedliche Regeln. So sind alle obligatorischen Schweizer Krankenkassen verpflichtet, alle Interessenten unabhängig von ihrer gesundheitlichen Verfassung, ihrem Alter oder der Nationalität zu akzeptieren. Wer hingegen die passende Zusatzversicherung finden möchte, kann sich bei Rapha mehr über Krankenkassenvergleich informieren.
Weitere Leistungen durch Zusatzversicherungen
Grundsätzlich sind Krankenkassen in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, Patienten im Krankheitsfall medizinisch versorgen zu lassen. Die durch obligatorische Krankenkassen erbrachten Leistungen werden durch zusätzliche Krankenversicherungsgesellschaften ergänzt. Der Leistungsumfang dieser Versicherungsunternehmen weicht von Anbieter zu Anbieter voneinander ab. Deshalb sollte jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden, wie lukrativ zusätzliche Angebote wie diese erscheinen:
- Leistungsangebote für Erholungs- und Badekuren
- Kostenübernahme für Zahnbehandlungen
- Kostenübernahme für alternative Behandlungsoptionen
Mittlerweile gibt es in der Schweiz verschiedene Versicherungsunternehmen, zwischen denen Schweizer Bürger die freie Wahl haben. Deshalb steht es den Kunden der Versicherungen auch frei, für die sogenannte Grund- und Zusatzversicherung unterschiedliche Krankenkassen auszuwählen. Durch diese Methode können Betroffene mit den zu zahlenden Prämien oftmals jede Menge Geld sparen. Umso wichtiger ist es deshalb, regelmäßig Vergleiche über Angebote der Krankenversicherungen vorzunehmen.
Rund 90 Anbieter für die obligatorische Grundversicherung
In der Schweiz sind aktuell ungefähr 90 unterschiedliche Versicherungsunternehmen aktiv, die Patienten eine obligatorische Grundversicherung offerieren. Während die größten Krankenversicherungsunternehmen landesweit über 500.000 Versicherte betreuen, sind in den kleinsten Versicherungsgesellschaften noch nicht einmal 10.000 Versicherte angemeldet. Diese Unterschiede sind unter anderem dem Umstand geschuldet, dass die Prämien, Rabatte oder geringe prozentuale Prämienerhöhungen von Krankenkasse zu Krankenkasse deutlich voneinander abweichen.
Die Krankenkasse in der Schweiz wechseln: so funktioniert’s!
Wer sich in der Schweiz für eine andere Krankenversicherung entscheidet, kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter zumeist problemlos vornehmen. Allerdings sollten Mitglieder der obligatorischen Krankenversicherung bedenken, dass Mitglieder diese Police nur jährlich zum 1. Januar kündigen können. Aus dem Grund sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, über das jeweilige Kündigungsrecht bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres zu informieren. In der Schweiz gültige Kündigungsfristen betragen in aller Regel einen Monat. Das bedeutet bei einem geplanten Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, dass Sie die Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung einreichen müssten. Haben Sie außerdem eine Franchise im Wert von 300 CHF bei Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen, können Sie die Krankenversicherung ebenfalls zum 1. Juli kündigen.
Individuelle Kündigungsfristen bei der Zusatzversicherung
Weil die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, dürfen Versicherungsnehmer die Police auch nur dann kündigen, falls Betroffene parallel eine erneute Grundversicherung bei einer anderen Krankenversicherung abschließen. Generell ist eine Kündigung der Zusatzversicherung komplizierter als bei einer Grundversicherung. Schließlich dürfen diese Versicherungsunternehmen die Kündigungsfristen frei wählen.